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Energielabel sind aus dem Alltag nicht mehr weg zu denken. Sie gelten u.a. für Kühlschränke, TV-Geräte oder Geschirrspüler und sollen dem Verbraucher beim Treffen einer nachhaltigen Kaufentscheidung helfen. Doch wie energieeffizient und reparaturfreundlich sind Smartphones und Tablets? Mit dieser Frage hat sich die EU-Kommission beschäftigt und einen Vorschlag für ein neues Energielabel auf den Weg gebracht.
Inhalt des Energielabels
Nach der vorgeschlagenen Verordnung sollen in Zukunft folgende Informationen beim Kauf eines Smartphones oder Tablets zur Verfügung gestellt werden.
- Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G
- Batterielebensdauer
- Widerstandsfähigkeit gegen versehentliches Herunterfallen
- Schutz vor Staub und Wasser
- Reparaturfähigkeitsklasse
Eine Vorschau auf das neue Energielabel liefert die Verordnung ebenfalls mit.
Quelle: EU-Kommission
Auch die Ökodesign-Verordnung wird in diesem Zusammenhang um neue Mindestanforderungen erweitert. So soll beispielsweise die Verfügbarkeit von Betriebssystem-Updates für mindestens fünf Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts gewährleistet sein.
Handlungsbedarf für Online-Händler
Relevant werden die neuen Anforderungen auch für Online-Händler. Wie bei anderen energieverbrauchskennzeichnungspflichtigen Produkten, sieht die neue Verordnung eine Kennzeichnungspflicht am Angebot in Nähe des Preises vor. Online-Händler müssen daher künftig beim Verkauf von Smartphones und Tablets das neue Energielabel und Produktdatenblatt bereitstellen.
Ausblick
Die Verordnung liegt derzeit dem Europäischen Parlament und Europäischen Rat zur Prüfung vor und muss noch förmlich angenommen werden. Bevor die neuen Anforderungen umgesetzt werden müssen, dauert es aber voraussichtlich noch länger. Beide Vorschläge sehen nach ihrem Inkrafttreten eine Übergangsfrist von 21 Monaten vor.
Wir behalten die aktuelle Rechtslage für Sie im Blick und werden über Neuigkeiten informieren. Gern beraten wir Sie auch zu diesem Thema näher und helfen Ihnen die neuen Anforderungen auf Ihrer Internetpräsenz korrekt umzusetzen.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwältin Janine Kammerer
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