Abmahngefahr im Onlinehandel: geschützte geographische Herkunftsangaben

Abmahngefahr im Onlinehandel: geschützte geographische Herkunftsangaben

23. Oktober 2023-

© Neirfy / shutterstock.com


Wer mit geografischen Herkunftsangaben wirbt, sollte dies vorsichtig und mit Bedacht tun. Falsche Herkunftsangaben können teure rechtliche Konsequenzen haben.

Geographische Herkunftsangaben im Sinne dieses Gesetzes sind die Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geographischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden (§ 126 Abs. 1 MarkenG).

Nicht nur Lebensmittel sondern auch Produktionsgüter, landwirtschaftliche Waren und Dienstleistungen tragen geschützte geografische Ursprungsbezeichnungen.

Diese Angaben können dem Käufer und Verbraucher eine Auskunft über die besondere Qualität der Waren geben.

Das wohl bekannteste Produkt mit einer geschützten geographischen Herkunftsangabe ist der Champagner. Dieser ist ein Schaumwein, der nur in dem Weinbaugebiet Champagne in Frankreich nach streng bestimmten Regeln angebaut und gekeltert wird. Alle anderen Schaumweine müssen, je nach Herstellung und Herkunftsland, als Sekt bezeichnet werden

Die meisten Herkunftsangaben sind markenrechtlich geschützt oder unterfallen dem Verbot der irreführenden Werbung nach dem UWG. Auch in der europäischen Union sind zahlreiche geografische Ursprungsbezeichnungen nach einem einheitlichen System registrierte und geschützt.

Unserer Kanzlei liegen Abmahnungen vor, in der das Angebot eines Likörweines, fälschlicherweise als „Port“ oder „Portwein“, bemängelt wird.

Die Bezeichnung „Porto“ ist nach europarechtlichen Verordnungen den Erzeugnissen vorbehalten, die aus Trauben der Region „Douro“ hergestellt werden. Zusätzlich können die Herstellungs- und  Reifungsverfahren auch in der Region „Villa Nova de Gaia – Porto“ durchgeführt werden. Dabei ist die Bezeichnung „Porto“ der Bezeichnung „Port“ gleichgestellt.

Das von unserer Mandantschaft vertriebene Produkt stammte jedoch nicht aus dieser Gegend.

Aufgrund der falschen geografischen Herkunftsangabe können Onlinehändler kostspielige Abmahnungen erhalten.

Wer mit der Herkunft eines Produktes werben möchte, sollte darauf achten, dass es dabei zu keinen Irreführungen von Verbrauchern kommt.

Wenn auch Sie abgemahnt worden sind, kontaktieren Sie uns.

Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.

Bei Fragen rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Mail.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwältin Beate Haar
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
info@hb-ecommerce.eu

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