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Beim Versenden von Paketen fallen Lieferkosten an. Es stellt sich die Frage, wie und wo im Online-Shop diese Kosten angegeben werden müssen (und ob überhaupt). Das Gesetz, konkret die Preisangabenverordnung (§ 6 PAngV), gibt lediglich vor, dass darüber zu informieren ist, ob – und falls ja – in welcher Höhe Versandkosten zum angezeigten Gesamtpreis hinzukommen.
Die erste Entscheidung, die Sie als Online-Händler daher zu treffen haben, ist das “ob”. Sofern Sie sich für die generell versandkostenfreie Lieferung entscheiden, dann geben Sie diese direkt im Shop und am Preis an, Beispiel: “4,99 Eur inkl. MwSt. versandkostenfrei”. Somit haben Sie die Informationspflicht schon erfüllt.
Entscheiden Sie sich allerdings, dem Kunden die Versandkosten (sogenannte Hinsendekosten) aufzuerlegen, dann müssen diese konkret im Shop geregelt werden.
Die gute Nachricht zuerst: Sie sind in der Gestaltung der Versandkosten im Online-Shop absolut frei. Diese Freiheit wird allerdings durch einen gewissen Grundsatz eingeschränkt. Der Kunde muss anhand Ihrer Darstellung die für seinen Warenkorb anfallenden Versandkosten berechnen/ermitteln können, noch bevor er die Ware in den Warenkorb legt.
Unter einer Schaltfläche “Zahlung und Versand” (oder ähnlich) sind daher die konkreten Versandkosten bzw. deren konkrete Berechnungsgrundlage zu regeln, für jedes Lieferland und jede Versandmethode entsprechend.
Hierfür gibt es viele empfehlenswerte und einfach umzusetzende Darstellungsmöglichkeiten:
Pauschale Versandkosten
Die einfachste Art und Weise, Versandkosten zu regeln, gelingt über die Angabe einer Pauschale.
Beispiel:
Lieferung innerhalb Deutschlands: 4,99 Eur
Lieferung ins Ausland: 8,99 Eur
Hinweis: Es gibt den Irrglauben, dass dem Kunden die exakten Portokosten des Versanddienstleisters aufzuerlegen sind. Dies trifft tatsächlich gar nicht zu. Sie können eine angemessene Pauschale ermitteln, welche sich aus dem Porto, dem Verpackungsmaterial sowie der investierten Arbeitskraft berechnet. Setzen Sie diese Pauschale realistisch und nicht zu hoch an. Sie dürfen sich nicht an den Versandkosten bereichern.
Versandkosten nach Warenwert
Die Regelung nach Pauschalen kann gern mit dem Warenwert kombiniert werden.
Beispiel:
Warenwert bis 100 Eur : 3,99 Eur
Warenwert über 100 Eur: versandkostenfrei
Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Regelung abschließend und frei von Widersprüchen ist.
Versandkosten nach Gewicht
Gängig, aber im Online-Shop schwieriger und aufwändiger umzusetzen, sind die Versandkosten nach Gewicht. Auch hier regeln Sie bitte abschließende Kosten-Tabellen, Beispiel:
bis 0,5 kg Versandgewicht: 3,99 Eur
über 0,5 kg bis 2,0 kg Versandgewicht: 5,99 Eur
über 2,0 kg Versandgewicht: 8,99 Eur
Das Versandgewicht finden Sie direkt bei unseren Angeboten.
Hinweis: Damit der Kunde vor Einlegen der Ware weiß, welche Versandkosten für ihn anfallen, muss er sich das Versandgewicht ermitteln können. Hierfür ist es notwendig, dass dieses an allen Angeboten (als solches bezeichnet) auch angegeben ist.
Versandkosten nach Produktgruppen
Es ist auch möglich, dass Sie Ihr Sortiment in gewisse Versand-Kategorien einteilen. Sind können dann für jede Kategorie gesonderte Pauschalen ansetzen, Beispiel:
Silberschmuck: 2,99 Eur
Goldschmuck: 3,99 Eur
Zubehör: 1,99 Eur
Hinweis: Der Kunde muss in der Lage sein, die von Ihnen angebotenen Produkte in diese Kategorien einordnen zu können. Bieten Sie also (um beim genannten Beispiel zu bleiben) zusätzlich noch Platinschmuck an, ist unklar, ob und welche Versandkosten dafür anfallen. Unterteilen Sie daher Ihr Sortiment abschließend in Versandgruppen. Vermerken Sie am besten direkt am Angebot, um welche Versandgruppe es sich hier handelt und regeln Sie auch den Fall, wenn mehrere Produkte unterschiedlicher Versandgruppen gemeinsam bestellt werden.
Speditionsversand
Obwohl es täglich ändernde Preise bei den Speditionsdienstleistern gibt, müssen Sie im Shop schon die konkreten Versandkosten für Speditionslieferungen angeben. Ermitteln Sie auch hier z. B. eine angemessene Pauschale. Sofern Sie paketversandfähige und nicht-paketversandfähige Waren anbieten, regeln Sie auch den Fall, wenn beides gemeinsam bestellt wird.
Gutscheinversand
Wenn Sie Gutscheine nur per E-Mail versenden, regeln Sie im Shop, dass hierfür keine Versandkosten anfallen.
Gibt es sonstige No-Gos bei der Regelung der Versandkosten? Ja die gibt es:
- vermeiden Sie Bezugsgrößen bei der Versandkostenermittlung, die der Kunde nicht kennen kann: Paketmaß o. Gurtmaß des zu packenden Pakets, Anzahl der zu verwendenden Paletten, Streckenlängen zum Ziel, Wetterabhängigkeiten usw.
- niemals Versandkosten “auf Anfrage” regeln
- an keiner Stelle die Erwähnung des “versicherten Versands”
- kein Copy & Paste undurchsichtiger Versandkostentabellen der Versanddienstleister
- keine Anpassung der Versandkosten nach Vertragsschluss
- stellen Sie technisch sicher, dass Ihr Shop all Ihre Regelungen im Check-Out korrekt berechnet und ausweist
- vermeiden Sie es, die Versandkosten an anderen Stellen (FAQ, Kopf- oder Fußzeile usw.) noch einmal zu regeln, dies birgt die unnötige Gefahr von Widersprüchen
Letztlich können Sie in einem Selbsttest prüfen, ob Sie alles richtig gemacht haben. Und zwar immer dann, wenn Sie folgende Frage mit “JA” beantworten können:
Kann ich die Versandkosten ermitteln, noch bevor ich die Ware(n) in den Warenkorb lege?
Jahrelange Erfahrung zeigt: Je einfacher und weniger komplex die gesamte Darstellung ist, desto sicherer und kundenfreundlicher handeln Sie – im wahrsten Sinne des Wortes.
Wenn Sie sich dennoch unsicher sind oder eine etwas andere Versandkostenlösung im Kopf haben, kommen Sie gern auf uns zu und informieren Sie sich über die Möglichkeiten, einschließlich vollständiger Erstellung der Versandkostenregelungen nach Ihren Wünschen.
Ihr Ansprechpartner
Wirtschaftsjurist Stefan Kunze, LL.M.
info@hb-ecommerce.eu