Die Bedeutung von Escrow-Vereinbarungen für Softwarehersteller und Anwender: Sicherheit und Schutz für die Vertragsparteien

Die Bedeutung von Escrow-Vereinbarungen für Softwarehersteller und Anwender: Sicherheit und Schutz für die Vertragsparteien

15. März 2024-

© TippaPatt / shutterstock.com


In der heutigen digitalen Welt, in der Software jeglicher Couleur für Unternehmen und Organisationen im unternehmerischen Alltag unentbehrlich sind, gewinnen Escrow-Vereinbarungen zunehmend an Bedeutung. Escrow-Vereinbarungen dienen als Mechanismus, um sicherzustellen, dass die Anwender im Falle von Problemen wie mangelnder Leistungserbringung des Softwareherstellers oder dessen Insolvenz weiterhin Zugang zur Software, insbesondere dem Quellcode und den damit verbundenen Ressourcen haben. Im Folgenden werfen wir einen genaueren Blick darauf, was Escrow-Vereinbarungen sind und welche Überlegungen die Vertragsparteien bei Abschluss derartiger Vereinbarungen anstellen sollten.

1. Was ist Escrow?

Eine Escrow-Vereinbarung über Software ist ein Vertrag, der zwischen dem Softwarehersteller, dem Softwareanwender und einem neutralen Escrow-Agenten (auch sog. Treuhänder) abgeschlossen wird.  In diesem Vertrag werden zum einen die Hinterlegung der Software beim Software-Agenten als auch die Bedingungen festgelegt, unter denen der Quellcode und andere wichtige Ressourcen der Software an den Anwender herausgegeben werden (Herausgabefälle), sofern bestimmte vordefinierte Ereignisse eintreten. Diese Ereignisse könnten beispielsweise die Insolvenz des Softwareanbieters, die Einstellung der Pflege oder Aktualisierung oder das Versäumnis sein, vereinbarte Supportleistungen zu erbringen. Darüber hinaus wird die konkrete Rechteeinräumung (Nutzungsrechte) im Herausgabefall bestimmt. Denknotwendig besteht die Escrow-Vereinbarung neben den eigentlichen Lizenzbedingungen über die Software.

Essenziell ist im Rahmen der Escrow-Vereinbarung, dass die Lizenzbedingungen über die Software und die Escrow-Vereinbarung synchronisiert werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass bei divergierenden Verträgen die Escrow-Vereinbarung gegenstandslos wird, wenn z.B. der Quellcode nach dem Escrow-Vertrag zwar tatsächlich herausgegeben wird, nach dem Lizenzvertrag aber im erforderlichen Umfang aus rechtlichen Gründen nicht genutzt werden darf.

2. Was müssen die Vertragsparteien beachten?

Beim Abschluss eines Escrow-Vertrags für Software gibt es zahlreiche wichtige Überlegungen, die die beteiligten Parteien anstellen sollten:

  • Klare Definitionen und Bedingungen:

Es ist entscheidend, dass der Vertrag klare Definitionen der zu übergebenden Materialien, der Ereignisse, die den Zugriff des Anwenders auslösen, und der Verfahren für den Zugriff auf den Quellcode nebst Ressourcen enthält. Dies verhindert Missverständnisse und Unstimmigkeiten im Falle eines Herausgabeereignisses.

  • Überprüfung des Escrow-Agenten:

Die Auswahl eines vertrauenswürdigen und kompetenten Escrow-Agenten ist von entscheidender Bedeutung. Der Agent sollte in der Lage sein, die Softwarematerialien sicher zu verwahren und sie im Falle eines Herausgabefalles ordnungsgemäß freizugeben.

  • Aktualisierung der Materialien:

Der Softwarehersteller sollte verpflichtet werden, regelmäßig aktualisierte Versionen des Quellcodes und anderer relevanter Materialien (wie Datenbanken, Zugänge, etc.) an den Escrow-Agenten zu übergeben. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Kunde Zugriff auf die neuesten Versionen hat.

  • Erfüllung der Verpflichtungen:

Sowohl der Softwarehersteller als auch der Anwender sollten sicherstellen, dass sie ihre jeweiligen Verpflichtungen im Vertrag erfüllen. Dies kann die Zahlung von Gebühren, die Bereitstellung von Updates oder die Einhaltung bestimmter Supportleistungen umfassen.

  • Regelmäßige Überprüfung des Vertrags:

Es ist ratsam, den Escrow-Vertrag regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um sicherzustellen, dass er den aktuellen Anforderungen und Entwicklungen der Parteien entspricht.

3. Für wen eignen sich Escrow-Verträge?

In folgenden Konstellationen eigenen sich Escrow-Vereinbarungen insbesondere:

  • Die Herstellungskosten, insbesondere die Kosten für Lizensierung und Implementierung waren hoch
  • Ein Ersatz der Software bei Ausfall ist mit enormen Kosten verbunden
  • Die Software hat einen ausgedehnten Anwenderkreis
  • Die Software wird im Rahmen kritischer Infrastruktur verwendet, sodass die Wiederherstellung adhoc sichergestellt werden muss

Fazit

Escrow-Verträge über Software und deren Beiwerk sind ein wesentliches Instrument, um die Interessen sowohl des Softwareherstellers als auch des Anwenders zu schützen. Indem sie klare Vereinbarungen treffen und die richtigen Vorkehrungen treffen, können beide Parteien sicherstellen, dass sie im Falle unvorhergesehener Ereignisse geschützt sind und dass der Zugang zur Software, insbesondere es Quellcodes und den damit verbundenen Ressourcen gewährleistet ist.

Wir beraten sowohl Hersteller als auch Anwender bei der Umsetzung ihrer individuellen Situation im Rahmen von Escrow-Vereinbarungen. Sofern Sie Unterstützung brauchen, kontaktieren Sie uns gerne.

Ihr Ansprechpartner

Linda-Maria Heine-Tribus
Rechtsanwältin
info@hb-ecommerce.eu

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