Nie wieder Kabelchaos? – Das einheitliche Ladekabel kommt.

Nie wieder Kabelchaos? – Das einheitliche Ladekabel kommt.

19. Juni 2024-

© reisezielinfo / shutterstock.com


Durch die Änderung des Funkanlagengesetzes soll bis Ende diesen Jahres das Laden von Smartphones und anderen ähnlichen technischen Geräten deutlich einfacher werden. Als neuen Standard schreibt das Gesetz einen USB-C-Anschluss vor. Deutschland setzt damit die EU-Funkanlagen-Richtlinie in nationales Recht um.

Betroffene Geräte

Die neuen Anforderungen gelten ab 28.12.2024 für tragbare Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, tragbare Videospielkonsolen, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbare Navigationssysteme und Ohrhörer.

Auch Laptops sind ab 28.04.2026 mit einer USB-C-Schnittstelle zu versehen.

Betroffene Geräte, die vor dem Zeitpunkt der Anwendung in Verkehr gebracht wurden, müssen die Anforderungen nicht erfüllen.

Wahlmöglichkeit des Kunden

Verkaufen Händler betroffene Geräte mit Ladekabel, trifft sie zudem die Pflicht, Endnutzern die Möglichkeit anzubieten, die Geräte auch ohne Ladekabel erwerben zu können.

Neue Verbraucherinformationen

Spezielle Piktogramme sollen die Endkunden darüber informieren, ob das Ladekabel im Lieferumfang enthalten ist. Das jeweilige Piktogramm ist dabei gut sichtbar und lesbar auf die Verpackung aufzudrucken oder als Aufkleber auf der Verpackung anzubringen. Im Fall des Fernabsatzes muss sich das Piktogramm in der Nähe der Preisangabe befinden.

In der Gebrauchsanleitung müssen Angaben zur Ladefunktion und zu den kompatiblen Ladekabeln enthalten sein. Diese Informationen sind außerdem auf einem Etikett bereitzustellen. Dieses Etikett ist in der Gebrauchsanleitung abzubilden und gut sichtbar und lesbar auf die Verpackung oder als Aufkleber auf der Verpackung anzubringen. Wenn es keine Verpackung gibt, muss ein Aufkleber mit dem Etikett gut sichtbar und lesbar auf der Funkanlage angebracht werden. Wenn dies aufgrund der Größe oder der Art der Funkanlage nicht möglich ist, muss das Etikett als gesondertes Begleitdokument zu der Funkanlage ausgedruckt werden. Im Falle des Fernabsatzes muss sich das Etikett in der Nähe der Preisangabe befinden.

Das Etikett hat folgendes Format.

Fazit

Hersteller als auch Händler sollten sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen und sicherstellen, dass diese zum jeweiligen Stichtag umgesetzt sind.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwältin Janine Kammerer
info@hb-ecommerce.eu

Nach oben