Betriebshaftpflichtversicherung für Amazon-Händler – Teil 1: Versicherungspflicht

Betriebshaftpflichtversicherung für Amazon-Händler – Teil 1: Versicherungspflicht

21. August 2024-

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Wenn man als gewerblicher Verkäufer auf dem deutschen Amazon-Marktplatz handelt, verlangt Amazon seit dem 01. Januar 2022, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, wenn bestimmte „Versicherungspflichtgrenzen“ überschritten werden.

Mit der Änderung des Business Solutions Vertrag (Abschnitt 8) zum 29. Mai 2024 wurde die sogenannte Versicherungspflichtgrenze von Amazon herabgesetzt. Abschnitt 8 lautet nunmehr wie folgt:

Amazon definiert die Versicherungspflichtgrenze im Business Solutions Vertrag an anderer Stelle als:

„Versicherungspflichtgrenze“ bezeichnet, je nachdem, was zutrifft, eines von Folgendem:

  • fünftausend Euro (5.000 €) (wenn es sich bei der Amazon-Website um die Deutsche Amazon-Website, die Französische Amazon-Website, die Italienische Amazon-Website, die Spanische Amazon-Website oder die Niederländische Amazon-Website handelt)
  • viertausend Britische Pfund (4.000 £) (wenn es sich bei der Amazon-Website um die Britische Amazon-Website handelt)
  • fünfzigtausend Schwedische Kronen (50.000 kr) (wenn es sich bei der Amazon-Website um die Schwedische Amazon-Website handelt)
  • zweiundzwanzigtausendfünfhundert Polnische Złoty (22.500 PLN) (wenn es sich bei der Amazon-Website um die Polnische Amazon-Website handelt)

Die Versicherung soll Händler vor finanziellen Schäden schützen, die durch ein verkauftes Produkt einen Sach- oder Personenschaden bei dem Endkunden hervorrufen, da Amazon seine A-Z Garantie auf Sach- und Personenstandsschäden ausgeweitet hat (https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/external/GTY6NYZDFD5CENYH?locale=de-DE).

Die Betriebshaftpflichtversicherung muss nach den Vorgaben von Amazon folgende Voraussetzungen erfüllen:

Ihre Betriebshaftpflichtversicherung muss alle der folgenden Kriterien erfüllen, sofern nicht durch geltendes Recht oder Verordnungen anderweitig vorgeschrieben:

  1. Die Versicherung kann allgemeine, Umbrella- oder Exzedentendeckung bieten und muss auf jeden Fall pro Schadenfall greifen, außer bei bestimmten Produktkategorien, die in den Häufig gestellte Fragen zur gewerblichen Haftpflichtversicherung beschrieben sind.
  2. Die Deckungshöhe muss pro Versicherungsfall und in der Summe mindestens dem festgelegten Betrag entsprechen und Haftungsfälle abdecken, die durch oder in Zusammenhang mit Ihrer Betriebstätigkeit entstehen, einschließlich Produkthaftung, Produkten, erbrachten Dienstleistungen sowie Personenschäden.
  3. Die „Versicherungslimits“ müssen den Mindestvorgaben im Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag entsprechen.
  4. Die Selbstbeteiligung darf maximal 10.000 €/10.000 £ betragen. Jegliche Selbstbeteiligung muss im Versicherungsschein aufgeführt sein.
  5. Es muss Deckung für alle Produkte bestehen, die Sie bei Amazon zum Verkauf anbieten.
  6. Im Versicherungsschein müssen Amazon und seine Bevollmächtigten als zusätzliche Versicherte aufgeführt sein. Es müssen Haftungsfälle abgedeckt sein, die durch oder in Zusammenhang mit Ihrer Betriebstätigkeit in Verbindung mit der jeweiligen Amazon Website entstehen.
  7. Der Name des Versicherten muss mit dem Namen der juristischen Person übereinstimmen, den Sie bei Amazon in Ihren Kontoinformationen hinterlegt haben.
  8. Ihr Versicherer muss in der Lage sein, Fälle global zu bearbeiten, und ein Finanzrating von mindestens S&P A- oder AM Best A- aufweisen. Wenn S&P oder AM Best in dem Land, in dem Sie eine Versicherung abschließen müssen, nicht anerkannt oder gängig ist, ist eine entsprechende lokale Agentur zulässig.
  9. Die Police muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sein.
  10. Ihr Versicherer muss Amazon mindestens 30 Tage im Voraus über die Kündigung, Änderung oder Nichtverlängerung informieren.

(abrufbar unter: https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/external/G200386300?locale=de-DE).

Grundsätzlich ist jeder Verkäufer bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze verpflichtet, eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, unabhängig davon, ob man Hersteller, Importeur oder Inhaber der Markenrechte ist.

Eine Ausnahme für Widerverkäufer regelt Amazon in seinen Richtlinien nicht.

Jedoch finden sich auf der Seite „Häufig gestellte Fragen zur gewerblichen Haftpflichtversicherung“ (abrufbar unter: https://sellercentral.amazon.de/help/hub/reference/external/GT89995FFL4KH22J?locale=de-DE) Ausführungen zu den Wiederverkäufern:

„Wenn Sie ein Wiederverkäufer sind und nicht der Hersteller des fehlerhaften Produkts sind, wird Amazon Sie bitten, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die den Hersteller des fehlerhaften Produkts identifizieren (z. B. Rechnung, Versicherungsbestätigung des Herstellers). Sie sind für alle Forderungen verantwortlich, wenn Sie die Details des Herstellers nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums bereitstellen können.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur Überprüfung Ihrer Versicherungspflicht mit anschließender Beratung.

In unserem zweiten Teil werden wir über die Folgen berichten, was passiert, wenn man keine Versicherung abschließt.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwältin Nadine Sieger
info@hb-ecommerce.eu

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