veröffentlicht am 30.10.2024
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Im B2B-Onlinehandel ist die Frage der Transportgefahr – also wer für Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports haftet – durch § 447 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Die Vorschrift besagt, dass die Gefahr des zufälligen (das heißt ohne Verschulden des Verkäufers oder Käufers eintretenden) Untergangs der Ware oder deren zufälliger Verschlechterung beim sogenannten Versendungskauf bereits mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister auf den Käufer übergeht. Sobald der Verkäufer die Ware dem Frachtführer, Spediteur oder Paketdienstleister übergibt, erfüllt er seine Leistungspflicht, und das Risiko für Transportschäden oder Transportverlust trägt der Käufer.
Wichtige Aspekte der Gefahrtragung im B2B-Bereich
- Zeitpunkt des Gefahrübergangs: Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportdienstleister übergeben wird. Der Verkäufer haftet ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Transportschäden oder Transportverlust.
- Versicherungsschutz des Käufers: Da der Käufer die Transportgefahr trägt, ist zu empfehlen, dass dieser eine Transportversicherung abschließt. Dadurch wird das finanzielle Risiko für den Käufer bei Schäden oder Verlust während des Transports abgesichert.
- Vertragliche Abweichungen: Im B2B-Bereich können die Parteien die gesetzliche Regelung vertraglich (z.B. in den verwendeten AGB) anpassen. Sie können beispielsweise vereinbaren, dass die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Käufer übergeht oder dass der Verkäufer die Transportversicherung übernimmt. Solche Modifikationen sind oft bei wertvollen und empfindlichen Waren sinnvoll.
- Abgrenzung zum B2C-Geschäft: Im Gegensatz zum B2C-Onlinehandel, bei dem die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen übergeht (§§ 446 S. 1, 447 Abs. 1, 475 Abs. 2 BGB), liegt das Transportrisiko im B2B-Bereich ab Übergabe an den Transportdienstleister beim Käufer.
Die Regelung des § 447 BGB stellt sicher, dass im unternehmerischen Handel klare Verantwortlichkeiten bestehen. Für Käufer im B2B-Onlinehandel ist es wichtig, sich dieser Gefahrtragung bewusst zu sein und entsprechende Vorsorgemaßnahmen, wie den Abschluss einer Transportversicherung, zu treffen, um das wirtschaftliche Risiko zu minimieren.
Sollten Sie eine rechtliche Beratung zum Thema Tragung der Transportgefahr für Ihre ganz konkrete, individuelle Situation benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Ihr Ansprechpartner
Volljuristin Anett Blume
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