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“Brauche ich wirklich eine Marke – oder geht es auch ohne?“
Wenn Sie ohnehin mit dem Gedanken spielen, eine Marke anzumelden, beispielsweise um den Namen für ein Produkt oder eine Dienstleistung, für ein Logo oder für Ihren Unternehmensnamen zu schützen – dann ist die Antwort „Ja“. Sie kennen den Wert, den die Marke schaffen würde, um sich Kunden gegenüber klar zu positionieren und sich von der Konkurrenz abzuheben.
Eine Marke verschafft Ihnen:
- exklusive Nutzungsrechte
- eine weitere Chance, das Kundenvertrauen zu stärken
- die Möglichkeit, Nutzungslizenzen zu vergeben oder ein Franchise auf den Weg zu bringen
- Sicherheit von Beginn an, auch bei schnellem Wachstum
Auch für Kleinunternehmer und Gründer kann sich eine Marke deshalb lohnen. Gründer können dafür sogar eine Förderung beantragen.
Wenn Ihre Marke erfolgreich eingetragen wurde und Sie auf Amazon handeln, können Sie auch dort Ihre Marke registrieren, um auf erweiterte Optionen zugreifen zu können, die Sie unterstützen, Ihre Produkte zu vermarkten.
Wie komme ich zur Marke?
Damit eine Marke eingetragen werden kann, muss sie unter anderem folgende Eigenschaften erfüllen:
- Sie muss unterscheidungskräftig sein
- Sie darf keine freihaltebedürftigen Begriffe enthalten
- Sie darf nicht beschreibend sein
Neben einer Markenrecherche, die im Vorfeld sicherstellen soll, dass nicht Rechte älterer Marken verletzt werden, bedarf es für einen Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim EUIPO außerdem auch einer Entscheidung zur passenden Markenform und einer individuellen Bestimmung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses anhand der sog. Nizzaklassen.
Die eigene Marke bildet den Kern der unternehmerischen Aktivität. Sie zu schützen, ist ein unerlässlicher Schritt im Werdegang eines jeden Unternehmens. Da die Markenanmeldung jedoch eine komplexe Angelegenheit ist, die juristische Laien schnell überfordert, stehen wir Ihnen zur Seite. Fehler bei der Markenanmeldung können unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen und unnötige Kosten während des Anmeldevorgangs oder in der Zukunft verursachen.
Prüfung der Schutzfähigkeit
Nicht jede Marke ist schutzfähig. Daher prüfen wir im Vorfeld, ob Ihre Marke, so wie sie ist, geschützt werden kann. Das erspart Ihnen ggf. einen erfolglosen, aber kostspieligen Anmeldeversuch.
Prüfung auf Eintragungsfähigkeit
Eine Marke kann nur ins Markenregister eingetragen werden, wenn nicht sogenannte “absoluten Schutzhindernissen” entgegenstehen. Wir prüfen im Vorfeld, ob Ihre Marke eintragungsfähig ist.
Recherche
Wir recherchieren, ob Ihre Marke die Identität anderer, bereits geschützter Marken verletzt und verringern so von vornherein das Risiko potenzieller Widersprüche und Markenrechtsverletzungen.
Investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens
Jeder Unternehmer, der eine eigene Marke oder ein Logo eintragen möchte, muss sich mit dem Thema Markenrecht befassen. Lassen Sie es nicht darauf ankommen und lassen Sie in jedem Fall bereits bei Konzeption einer Marke oder eines Logos, die Eintragung und Schutzfähigkeit prüfen.
Ihre Marke ist etwas ganz Besonderes, ganz klar. Deswegen unterstützen wir Sie bei der Anmeldung auch genauso, wie es zu Ihnen passt. Im Markenrecht zahlen Sie für schnelle Abkürzungen im Zweifel gleich mehrfach: mit verlorener Zeit und Gebühren, wenn eine Markenanmeldung nicht erfolgreich ist – oder vielleicht sogar mit einer Abmahnung, weil die neu eingetragene Marke unwissentlich gegen die Rechte einer älteren Marke verstößt.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Ulrich Hauk
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ulrich.hauk@hb-ecommerce.eu