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Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten, wodurch Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten verpflichtet sind, eine Meldestelle für die Meldung von Missständen einzurichten. Ab dem 17.12.2023 gilt diese gesetzliche Verpflichtung auch für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 50 Beschäftigten.
Wir unterstützen Sie. Wir beraten Sie. Wir schulen Sie. Ganzheitlich.
Wir stellen Ihnen die interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz und übernehmen für Sie die Bearbeitung der eingehenden Hinweise.
Unsere Leistungen im Detail:
- Beratung in allen Fragen des HinSchG
- Einrichtung und Bereitstellung von zwei Meldekanälen (E-Mail und Mailbox für Sprachnachrichten)
- fortlaufende Überwachung der Meldekanäle
- Bearbeitung der Meldungen durch spezialisierte Rechtsanwälte
- Korrespondenz mit dem Hinweisgeber
- Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen
- Dokumentation der Fallbearbeitung
- jährliche Auswertung (z.B. Anzahl Fälle, Ausgang der Verfahren, Folgemaßnahmen)
- Anpassung Ihrer Datenschutzerklärung
- Zurverfügungstellung notwendiger Unterlagen
Zusätzlich (auch einzeln buchbar):
- Schulung der Geschäftsleitung und Compliance-Beauftragten zum HinSchG (vor Ort oder online möglich) – 300,00 € netto / h zzgl. Fahrtkosten
- Mitarbeiterschulung zum HinSchG (vor Ort oder online möglich) – 200,00 € netto / h zzgl. Fahrtkosten
Unsere Preise:
Verbessern Sie die Prozesse in Ihrem Unternehmen, mindern Sie allgemeine Compliance Risiken und stärken Sie Ihren Ruf als ethisch-moralisches Unternehmen durch eingehende Meldungen. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg in Richtung moderne, transparente Unternehmenskultur.