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Die EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115, als Teil des wegweisenden „Green Deal“-Gesetzesvorhabens, stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Umweltschutz dar. Sie regelt die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt sowie ihre Ausfuhr aus der Union, um Entwaldung und Waldschädigung einzudämmen. In diesem Blogbeitrag werden wir einen allgemeinen Überblick über die Verordnung geben und anschließend speziell auf die Auswirkungen auf kleine und mittelständische Onlinehändler (KMU) eingehen.
Die EU-Entwaldungsverordnung im Überblick
Die EU-Entwaldungsverordnung ist im Juni 2023 in Kraft getreten und gilt ab Ende 2024.
Sie zielt darauf ab, Europas Beitrag zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu reduzieren.
Das bedeutet u.a., dass es auf den Erzeugungsflächen nicht zur Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftlich genutzte Flächen kam.
Sie erfasst nicht nur den Holzhandel, sondern auch Unternehmen, die Rohstoffe wie Kakao, Kaffee, Kautschuk, Soja und Ölpalmen sowie deren Derivate wie Palmöl, Glycerin, Stearinsäure, Schokolade, Reifen und Förderbänder, die im Anhang I zur Verordnung (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1115) aufgelistet sind, verkaufen.
Die Verordnung verlangt entwaldungsfreie Lieferketten und Sorgfaltserklärungen von Marktteilnehmern und Händlern. Entlang der gesamten Lieferkette muss die Entwaldungsfreiheit dieser Produkte in dokumentierter Form sichergestellt werden.
Verpflichtungen für Unternehmen und Erleichterungen für KMUs
Die Verordnung stellt dabei höhere Anforderungen an größere Unternehmen, aber auch KMUs werden in die Pflicht genommen.
Um zu verstehen, welche Unternehmen als KMU gelten und somit von den strengeren Pflichten der Verordnung befreit sind, ist die Definition der EU für KMU zu berücksichtigen. KMU sind Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen, bei denen zwei der nachfolgenden Punkte nicht überschritten werden:
a) Bilanzsumme:000 EUR – 20.000.000 EUR,
b) Nettoumsatzerlöse: 700.000 EUR – 40.000.000 EUR,
c) durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: 10 – 250.
Nicht-KMU-Händler, also größere Marktteilnehmer, unterliegen in Bezug auf die relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse den strengen Verpflichtungen und Bestimmungen der Verordnung. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Entwaldung und Waldschädigung entlang ihrer Lieferketten, die Erstellung von Sorgfaltserklärungen und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden.
KMU-Händler sind von einigen der umfangreicheren Verpflichtungen gemäß der Verordnung ausgenommen, aber sie müssen dennoch bestimmte Informationen zu den relevanten Erzeugnissen sammeln und speichern.
Dazu gehören die Kontaktdaten der Lieferanten und Kunden, die diese Erzeugnisse beziehen oder von ihnen erhalten haben, sowie die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen, die den Erzeugnissen zugeordnet sind. Diese Informationen müssen sie für mindestens fünf Jahre aufbewahren und den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung stellen.
Fazit
Die EU-Entwaldungsverordnung ist ein bedeutsamer Schritt im Kampf gegen Entwaldung und Waldschädigung. Sie verpflichtet größere Marktteilnehmer zu umfassenden Maßnahmen zur Nachhaltigkeit in ihren Lieferketten. Für KMU-Händler gibt es gewisse Erleichterungen, aber sie müssen dennoch Informationen zu den von ihnen gehandelten Erzeugnissen aufzeichnen und zur Verfügung stellen. Als Rechtsanwaltskanzlei, insbesondere für KMU, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der Verordnung erfüllt und einen Beitrag zum Umweltschutz leistet. Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen oder Unterstützung zu kontaktieren.
Ihr Ansprechpartner
Legal Consultant Kristin Laicht
Master of Laws, LL.M.
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