Unterlassungserklärung des IDO kündigen

Unterlassungserklärung des IDO kündigen

19. Dezember 2023-

© David Gyung / shutterstock.com


Haben Sie in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO abgegeben?

Verstöße gegen eine Unterlassungserklärung führen zu hohen Vertragsstrafenforderungen, die schnell mehrere tausend Euro an Kosten verursachen können.

Bereits in unserem Artikel https://www.hb-ecommerce.eu/2023/11/08/kuendigung-von-unterlassungserklaerungen/ haben wir darüber berichtet, dass bestehende Unterlassungserklärungen insbesondere mit Blick auf Änderungen in der Sach- und Rechtslage, regelmäßig überprüft werden sollten. So verhält es sich insbesondere mit Unterlassungserklärungen, die in der Vergangenheit gegenüber dem IDO abgegeben wurden.

Am 02.12.2020 ist das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in Kraft getreten. Neu geregelt wurde durch die Gesetzesänderung unter anderem, dass Wirtschaftsverbände gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sein müssen, um aktivlegitimiert zu sein.

Das Bundesamt für Justiz führt eine Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände nach § 8b UWG. Auf dieser Liste müssen Verbände seit dem 01.12.2021 eingetragen sein, um z.B. Abmahnungen aussprechen zu dürfen. Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting dt. Online-Unternehmen e. V. wird nicht auf der Liste der qualifizierter Wirtschaftsverbände geführt (Stand: 18.12.2023).

Die Kündigung einer gegenüber dem IDO abgegebenen Unterlassungserklärung kommt unter mehreren Gesichtspunkten in Betracht – das Oberlandesgericht Köln entschied unlängst mit Urteil vom 21.06.2023 (Az.: 6 U 147/22), dass die Kündigung einer Unterlassungserklärung nach § 314 Abs. 1 BGB möglich ist, weil die Aktivlegitimation des IDO aufgrund einer Gesamtwürdigung mehrerer Indizien weggefallen ist. Auch das Oberlandesgericht Hamm urteilte am 30.05.2023 (Az.: 4 U 78/22), dass eine Unterlassungserklärung außerordentlich gekündigt werden kann.

Die Kündigung ist jedoch innerhalb einer angemessenen Frist auszuüben, wobei die Frist zu laufen beginnt, sobald der Unterlassungsschuldner Kenntnis von den Umständen erlangt, welche die Kündigung rechtfertigen.

Warten Sie daher nicht ab, bis Sie eine Vertragsstrafenforderung des IDO erhalten, da Kündigungen in der Regel ex nunc, d.h. für die Zukunft Wirkung entfalten. Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur Überprüfung Ihrer Unterlassungserklärung des IDO, mit anschließender Beratung und Kündigung der Unterlassungserklärung.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwältin Nadine Sieger
info@hb-ecommerce.eu

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