Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht bildet die Grundlage jeden Wirtschaftens für Gewerbetreibende, Unternehmen, Gründer und Start-ups.

Es entscheidet, in welcher Form ein Unternehmen am Markt auftritt, wie Streitigkeiten im Unternehmen vorgebeugt und gelöst werden können und welche Rechtsstellung die im Hintergrund stehenden Gesellschafter haben. Eine gesellschaftsrechtliche Entscheidung ist eine Zukunftsentscheidung.

Wenn Sie sich fragen, ob sich eine GmbH, KG oder GbR am besten für Sie eignet oder wenn Sie die nächste Gesellschafterversammlung vorbereiten müssen:

Im Rahmen des Handels- und Gesellschaftsrecht zeigen wir Ihnen Vor- und Nachteile im täglichen Wirtschaftsleben auf und planen mit Ihnen gemeinsam Umwandlungen, Liquidationen und Unternehmensübertragungen bzw. -nachfolgen. Daneben unterstützen unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht Sie auch bei der Durchführung von Gesellschafterbeschlüssen, der Klärung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und bei Detailfragen der Geschäftsführung.

Ein weiteres Kompetenzfeld bildet in unserem Haus das Vertriebsrecht, welches sich mit den Rechten und Pflichten Ihrer Handelsvertreter, Vertragshändler und Handlungsbevollmächtigten befasst. Dabei zeigen wir Ihnen nicht nur unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten auf, sondern setzen auch Ihre Interessen in den Vertragsverhandlungen durch.

Gemeinsam stellen wir Ihr Geschäft auf ein stabiles Fundament.

UNSERE LEISTUNGEN IM HANDELS-& GESELLSCHAFTSRECHT:

  • Rechtsformberatung
  • Unternehmensgründung und -optimierung
  • Umstrukturierung/Umwandlung
  • Aufnahme und Ausschluss von Gesellschaftern
  • Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen sowie Aufsichtsratssitzungen
  • Betreuung von Geschäftsführern und Vorständen
  • Beratung und Vertretung von Gesellschaftern
  • Unternehmensübertragung und -nachfolge
  • Bilanzrecht
  • Vertriebsrecht, insbesondere Vertragshändler, Handelsvertreter & Franchiseverträge