Medizinrecht
Wir erbringen vielfältige Leistungen im Bereich des Medizinrechts.
Arzneimittel- und Medizinprodukterecht:
Wir beraten Sie gern in allen Fragen rund um die Zulassung, die Kennzeichnung, die Herstellung, die Bewerbung und den Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Dies betrifft unter anderem Fragen zur
- Zulassung / Registrierung
- Kennzeichnung
- Eigen- und Lohnherstellung
- Heilmittel- und Medizinproduktewerbung
- Vertrieb und Preisrecht
Arzthaftungsrecht:
Wir definieren den Bereich des Arzthaftungsrechtes als das Recht der Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Unsere Leistungen richten sich diesbezüglich nur an Angehörige der Heil- und Hilfsberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, MVZ-Träger, Krankenhäuser, Pflegedienste, Physiotherapeuten, ärztliche Berufsverbände, pharmazeutische Berufsverbände, pharmazeutische Unternehmen und Apotheker, nicht an Patienten.
Arztrecht:
Als Leistungserbringer des Gesundheitswesens (Angehörige der Heil- und Hilfsberufe) gibt es vielfältige rechtliche Problemfelder. Gerne stehen wir Ihnen bei allen etwaigen Fragen zur Verfügung. So beraten wir unter anderem zum Thema
- Praxisübernahme
- Erstellung oder Prüfung von Kooperationsverträgen
- Zulassungsrecht
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben für Angestellte Ärzte
Krankenversicherungsrecht:
Gerne stehen wir Ihnen bei allen Problemen und Fragen gegenüber der Krankenversicherung, sowohl gesetzlich als auch privat, zur Verfügung. In diesem Zusammenhang bieten wir auch Vertragsprüfungen zur Hilfsmittelversorgung nach § 127 SGB V an.