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Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten nach TCO-Verordnung & Digital Services Act
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Hosting-Anbieter sind umfangreich und teils komplex. Dies gilt umso mehr seit Inkrafttreten der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (TCO-VO) und des Digital Services Act (DSA).
Die vollständige Umsetzung der Maßnahmen, die Hosting-Service-Providern durch diese beiden Rechtsakte auferlegt werden, erfordert eine umfassende Auseinandersetzung mit den rechtlichen Grundlagen. Hierfür fehlt insbesondere kleinen Hosting-Dienstleistern oft die notwendige Zeit.
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Umsetzung der TCO-VO und des DSA: individuelle Beratung, aktuelle Rechtstexte und kompetente Vertretung aus einer Hand.
Unsere Leistungen im Detail:
- rechtliche Beratung zur Umsetzung von TCO-VO & DSA
- individuelle Erstellung bzw. Anpassung der notwendigen Rechtstexte
- Unterstützung bei der Entwicklung eines rechtskonformen Beschwerdemechanismus bzw. eines Melde- und Abhilfeverfahrens
- Erstellung von Transparenzberichten
- Vertretung in Bußgeld- und Rechtsbehelfsverfahren
Zusätzlich (auch einzeln buchbar):
- Schulung der Geschäftsleitung und Compliance-Beauftragten zu TCO-VO und DSA (vor Ort oder online möglich)
- Mitarbeiterschulung zu TCO-VO und DSA (vor Ort oder online möglich)
Sowohl der DSA als auch die TCO-VO enthalten umfangreiche Pflichten für Anbieter von Hosting-Diensten. Die Bundesnetzagentur kontrolliert aktuell verstärkt die korrekte Umsetzung der TCO-VO und geht bei Unstimmigkeiten aktiv auf Hosting-Anbieter zu.
Warten Sie daher mit der Umsetzung Ihrer Pflichten nach TCO-VO und DSA nicht länger ab. Wir bieten Ihnen die nötige Expertise, um Risiken zu vermeiden.